Förderantrag stellen

Grundsätzlich sind alle Institutionen förderfähig, die den Anforderungen des §52, §53 und §54 der Abgabenordnung sowie den Förderbedingungen des BBBank-Förderprogramms entsprechen.

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Verein

(eingetragener gemeinnütziger Verein, gGmbH etc.)

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Juristische Person

(Träger wie Stadt, Gemeinde, Kirchengemeinde etc.)

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Stiftung des öffentlichen Rechts

(gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts)

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Stiftung des privaten Rechts

(gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts)

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