Grundsätzlich sind alle Institutionen förderfähig, die den Anforderungen des §52, §53 und §54 der Abgabenordnung sowie den Förderbedingungen des BBBank-Förderprogramms entsprechen.
Wählen Sie nun Ihre Rechtsform, um den Antrag zu befüllen.
Sie können unsere Webseiten innerhalb des BBBank-Förderprogramms grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir erfahren hierbei lediglich, welche IP-Nummer zu welchem Zeitpunkt welche Seite aufgerufen hat. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Dabei werden keine Nutzungsprofile angelegt.
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Eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Institutionen haben die Möglichkeit, auf diesen Seiten einen Antrag auf Förderung durch das Förderprogramm der BBBank eG zu stellen. Hier gelten ergänzende Bedingungen, die auf den jeweiligen Seiten gesondert eingesehen werden können.
Im Falle einer Bereitstellung eines BBBank-Mobil-Artikels ist die BBBank eG berechtigt, die Antragsdaten an ihre Partner-Agentur New Media Partners AG weiterzugeben, von wo aus die Rechnungsstellung und Lieferung der BBBank-Artikel erfolgt.
Eine darüberhinausgehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt - außer in den Fällen, wo wir durch gesetzliche Vorschriften dazu verpflichtet sind - nur, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Auf einigen Webseiten haben Sie die Möglichkeit, eine solche Einwilligung zu erteilen. Dabei wird Ihnen von uns jeweils der Zweck angegeben, zu dem die Daten im Falle Ihrer Einwilligung erhoben und verarbeitet werden. Ihre Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig. Und Sie können jede erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Auf einzelnen Webseiten haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu Ihrem Verein oder Ihrer Institution zu machen, um einen Förderantrag zu stellen. Eine Änderung von Daten kann nicht mehr erfolgen, wenn der Förderantrag abgesendet wurde. Die Daten von positiv sowie negativ entschiedenen Förderungen werden für einen Zeitraum von mindestens zehn Kalenderjahren gespeichert, sofern keine andere gesetzliche Regelung eine längere Datenspeicherung vorsieht. Eine Speicherung über diesen Zeitraum hinaus, zum Beispiel zu Nachweiszwecken ist zulässig.
Ihnen steht ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über Sie oder dem von Ihnen vertretenen Verein bzw. Institution gespeicherten personenbezogenen Daten zu. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Auch haben Sie ein Einsichtsrecht in das Öffentliche Verfahrensverzeichnis, das weitere Angaben zu uns als verantwortlicher Stelle und zum Umgang mit Daten enthält. Die Geltendmachung dieser Rechte ist für Sie kostenlos.
Bitte wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten: Datenschutz.BBBank@bbbank.de
Hier erhalten Sie auch gerne weitere Informationen zum Datenschutz.
Von Zeit zu Zeit kann eine Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise notwendig werden, beispielsweise durch neue Möglichkeiten oder Aktualisierung dieser Internetseiten. Wir werden Sie dann an dieser Stelle informieren. Diese Erklärung datiert vom 01.01.2018
Diese Datenschutzhinweise können Sie unmittelbar ausdrucken und abspeichern, beispielsweise durch die Druck- bzw. Speicherfunktion in Ihrem Browser.
Erhobene oder erfasste Daten werden gelöscht, wenn diese nicht mehr erforderliche sind und keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen. Die Daten von Vereinen/Institutionen, die keine Förderung erhalten haben, nach spätestens 5 Jahren gelöscht. Sofern dem Antragsteller eine Förderung zugesprochen wurde, werden die Daten mindestens 10 Jahre gespeichert. Eine Löschung erfolgt dann im ersten Monat des 11. Kalenderjahres, welches auf das Datum der Auszahlung folgt.