Bitte nehmen Sie sich zur Antragsstellung etwa 15 Minuten Zeit und halten Sie den Gemeinnützigkeitsnachweis Ihrer Institution (Stiftung des privaten Rechts) bereit. Beschreiben Sie möglichst ausführlich, bei welchem Projekt wir Sie unterstützen können.
Sie können unsere Webseiten innerhalb des BBBank-Förderprogramms grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind. Wir erfahren hierbei lediglich, welche IP-Nummer zu welchem Zeitpunkt welche Seite aufgerufen hat. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Dabei werden keine Nutzungsprofile angelegt.
Innerhalb dieser Internetseiten werden auch Cookies verwendet. Cookies sind kleine Datenpakete, die über den Browser auf der Festplatte Ihres Computers abgelegt werden. Sie dienen der Steuerung der Internet-Verbindung während Ihres Besuchs auf unseren Webseiten und machen den Besuch dadurch komfortabler. Durch die Verwendung von Cookies werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Manche Browser lassen bereits in der Grundeinstellung Cookies zu. Sollten Sie die nicht wünschen, können Sie diese Einstellung Ihres Browsers ändern. Wie dies erfolgt, entnehmen Sie bitte den Angaben des Herstellers Ihres Browsers. Sofern Sie sich gegen Cookies entscheiden, kann es vorkommen, dass Teile dieser Internetseiten nicht genutzt werden können.
Eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Institutionen haben die Möglichkeit, auf diesen Seiten einen Antrag auf Förderung durch das Förderprogramm der BBBank eG zu stellen. Hier gelten ergänzende Bedingungen, die auf den jeweiligen Seiten gesondert eingesehen werden können.
Im Falle einer Bereitstellung eines BBBank-Mobil-Artikels ist die BBBank eG berechtigt, die Antragsdaten an ihre Partner-Agentur New Media Partners AG weiterzugeben, von wo aus die Rechnungsstellung und Lieferung der BBBank-Artikel erfolgt.
Eine darüberhinausgehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt - außer in den Fällen, wo wir durch gesetzliche Vorschriften dazu verpflichtet sind - nur, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Auf einigen Webseiten haben Sie die Möglichkeit, eine solche Einwilligung zu erteilen. Dabei wird Ihnen von uns jeweils der Zweck angegeben, zu dem die Daten im Falle Ihrer Einwilligung erhoben und verarbeitet werden. Ihre Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig. Und Sie können jede erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Auf einzelnen Webseiten haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu Ihrem Verein oder Ihrer Institution zu machen, um einen Förderantrag zu stellen. Eine Änderung von Daten kann nicht mehr erfolgen, wenn der Förderantrag abgesendet wurde. Die Daten von positiv sowie negativ entschiedenen Förderungen werden für einen Zeitraum von mindestens zehn Kalenderjahren gespeichert, sofern keine andere gesetzliche Regelung eine längere Datenspeicherung vorsieht. Eine Speicherung über diesen Zeitraum hinaus, zum Beispiel zu Nachweiszwecken ist zulässig.
Ihnen steht ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über Sie oder dem von Ihnen vertretenen Verein bzw. Institution gespeicherten personenbezogenen Daten zu. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung. Auch haben Sie ein Einsichtsrecht in das Öffentliche Verfahrensverzeichnis, das weitere Angaben zu uns als verantwortlicher Stelle und zum Umgang mit Daten enthält. Die Geltendmachung dieser Rechte ist für Sie kostenlos.
Bitte wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten: Datenschutz.BBBank@bbbank.de
Hier erhalten Sie auch gerne weitere Informationen zum Datenschutz.
Von Zeit zu Zeit kann eine Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise notwendig werden, beispielsweise durch neue Möglichkeiten oder Aktualisierung dieser Internetseiten. Wir werden Sie dann an dieser Stelle informieren. Diese Erklärung datiert vom 01.01.2018
Diese Datenschutzhinweise können Sie unmittelbar ausdrucken und abspeichern, beispielsweise durch die Druck- bzw. Speicherfunktion in Ihrem Browser.
Erhobene oder erfasste Daten werden gelöscht, wenn diese nicht mehr erforderliche sind und keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen. Die Daten von Vereinen/Institutionen, die keine Förderung erhalten haben, nach spätestens 5 Jahren gelöscht. Sofern dem Antragsteller eine Förderung zugesprochen wurde, werden die Daten mindestens 10 Jahre gespeichert. Eine Löschung erfolgt dann im ersten Monat des 11. Kalenderjahres, welches auf das Datum der Auszahlung folgt.
Sollten Sie nach mehreren Förderzwecken steuerbegünstigt sein, geben Sie bitte den Förderzweck bezogen auf das Projekt der Antragsstellung an.
Laden Sie hier bitte Ihren eingescannten Freistellungsbescheid hoch. Erlaubte Formate sind: pdf, doc, docx, gif, jpg, jpeg, png (max. jeweils 2 MB).
Laden Sie hier bitte Ihren eingescannten Feststellungsbescheid hoch. Erlaubte Formate sind: pdf, doc, docx, gif, jpg, jpeg, png (max. jeweils 2 MB).
Das Ausstellungsdatum muss genau angegeben werden (z.B. 15.10.2016) und darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der Freistellungsbescheid ist sonst abgelaufen und muss beim zuständigen Finanzamt neu beantragt werden.
Das Ausstellungsdatum muss genau angegeben werden (z.B. 15.10.2016) und darf nicht älter als 3 Jahre sein. Der Feststellungsbescheid ist sonst abgelaufen und muss beim zuständigen Finanzamt neu beantragt werden.
Der Veranlagungszeitraum ist ein vom Finanzamt zuletzt geprüftes Jahr oder zuletzt geprüfter Jahreszeitraum in der Vergangenheit (z.B. 2014 oder 2012-2014). Dieser ist im Freistellungsbescheid meist oben rechts unterhalb des Ausstelldatums angegeben (Wortlaut: „Freistellungsbescheid für 20xx bis 20xx“ bzw. „für 20xx zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer“).
Beschreiben Sie kurz stichwortartig (max. 50 Zeichen), worum es bei Ihrem Projekt geht (z. B. Zirkus-Projekt, Projekt "Schulhofgestaltung, Anschaffung von Trikots für die Jugend, Anschaffung eines Fahrzeugs).
Beschreiben Sie hier kurz stichwortartig (max. 50 Zeichen), worum es bei Ihrem Projekt geht und welche Maßnahmen Sie mit einer möglichen Unterstützung umsetzen würden. Falls eine Einrichtung unter ihrer Trägerschaft das Projekt umsetzt, geben Sie diese mit an (z. B. Zirkus-Projekt des Wichtel-Kindergartens, Projekt „Schulhofgestaltung“ des Fichte-Gymnasiums, Anschaffung von Spielplatzgeräten).
Beschreiben Sie hier bitte etwas ausführlicher (max. 1.000 Zeichen), worum es bei Ihrem Antrag/Projekt geht (z.B. Beteiligte, Ausgangssituation, Nutzen, Ziel, Wahrnehmung in der Öffentlichkeit etc.)
Bei BBBank-Mobil handelt es sich um eine Auswahl an attraktiven Sachspenden im BBBank-Look. Der gewünschte Artikel wird Ihnen bei positivem Bescheid automatisch zugesandt. Der Verein erhält in diesem Fall eine Rechnung über den zur Verfügung gestellten Artikel und im Gegenzug von der BBBank eine Geldspende zur Begleichung.
Fügen Sie hier zur Veranschaulichung evtl. weitere Dokumente wie Fotos, Kostenvoranschlag etc. hinzu. Erlaubte Formate sind: gif, jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx (max. jeweils 2 MB).
Falls das Projekt in einem anderen Bundesland als dem Bundesland des Vereinssitzes umgesetzt wird, muss dies hier zwingend angegeben werden.